Amazon-KYC

Die Gründungsakte
beglaubigt für die Amazon-Prüfung

Die Gründungsurkunde und alles, was mit ihr eingereicht wird — vollständig übersetzt, mit unserem Firmenstempel beglaubigt und so aufbereitet, dass der Prüfer auf der anderen Seite Zeile für Zeile mit dem Original abgleichen kann.

  • Gründungsurkunde und Satzung
  • Gesellschafterliste und Stammkapital
  • Stempel, Siegel und Unterschriften erfasst
  • Handschriftliche Daten und Randnotizen
  • Beglaubigt, notariell oder vereidigt
Antwort am selben Tag

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Schicken Sie uns die Akte — Scans genügen — und Sie erhalten einen Festpreis.

Ihre Dokumente

    Was wir zusichern
    • Firmenstempel und Echtheitsbescheinigung
    • Ein Ansprechpartner für alle Sprachen
    • Vertraulich — Geheimhaltungsvereinbarung auf Wunsch

    Alle Unterlagen einer Amazon-KYC-Akte

    Eine Gründungsakte ist kein einzelnes Dokument, sondern ein kleines Bündel, und bei jedem Teil wird etwas anderes geprüft. Das übersetzen wir — und darauf kommt es dem Prüfer jeweils an.

    • Gründungsurkunde

      Der Gründungsvertrag selbst: wer die Gesellschaft errichtet hat, was sie tun darf, wie viel Kapital eingebracht wurde und wer für sie zeichnen darf. Je nach Land heißt er Gründungsurkunde, Satzung oder Gesellschaftsvertrag. Dieses Dokument lesen Prüfer am genauesten — und hier fällt eine ungefähre Übersetzung sofort auf.

    • Gesellschafterliste

      Die Gesellschafter, ihre Einlagen und ihre Anteile. Auf dieser Seite steht die Antwort auf die Frage nach dem wirtschaftlich Berechtigten, deshalb müssen Namen, Anschriften und Zahlen zeichengenau zu Ihren übrigen Unterlagen passen. Existiert ein Name in mehreren Alphabeten, folgen wir der Schreibweise im Reisepass und weisen darauf hin.

    • Erklärung über die Bereitstellung des Stammkapitals

      Die vom Geschäftsführer unterzeichnete Erklärung, dass das Kapital tatsächlich eingezahlt oder bereitgestellt wurde. Sie ist kurz und formelhaft — und genau deshalb wird sie oft nachlässig behandelt. Ihr ganzer Wert liegt im exakten Wortlaut der Zusicherung, und diesen Wortlaut bewahren wir.

    • Sämtliche Firmendaten

      Sitz, Handelsregisternummer, Steuer- und Umsatzsteuernummer, Tätigkeitskennziffern, Gründungsdatum. Zahlen werden wiedergegeben, nie geglättet: eine stillschweigend in eine „ordentlichere" Form gebrachte Registernummer gehört zu den häufigsten Gründen, aus denen eine Akte zurückkommt.

    • Unterschriften und Stempel

      Jede Markierung des Originals wird erfasst — jede Unterschrift, jeder Rundstempel, jedes Prägesiegel — beschrieben an der Stelle, an der sie auf der Seite steht. Wer beide Dokumente nebeneinanderlegt, muss alles vom Original irgendwo in der Übersetzung wiederfinden.

    • Angaben zum Anwalt

      In mehreren Rechtsordnungen wird die Urkunde erst wirksam, wenn ein Anwalt sie gegengezeichnet hat; Ungarn ist der deutlichste Fall. Die Gegenzeichnungsklausel, die Kammernummer und die Kanzleiangaben gehören zur Gültigkeit des Dokuments und sind keine Fußzeile zum Überspringen — entsprechend werden sie übersetzt.

    • Handschriftliche Daten oder Vermerke

      Ein handschriftlich eingetragenes Einreichungsdatum, eine korrigierte Zahl, die Randnotiz eines Sachbearbeiters, ein Kürzel neben einer Änderung. Das ist der schwierigste Teil der Arbeit und genau der Teil, den maschinelle Übersetzung schlicht wegfallen lässt. Ist etwas wirklich nicht lesbar, kennzeichnen wir es als unleserlich, statt zu raten — in einer KYC-Akte ist Raten schlimmer als eine Lücke.

    Gründungsunterlagen in Ungarn, Rumänien, Estland und Lettland

    Ein großer Teil der ausländischen Investitionen nach Europa kommt heute als kleine Tochtergesellschaft an, gegründet für genau einen Zweck: die europäische Seite eines Onlinegeschäfts zu halten. Ungarn, Rumänien, Estland und Lettland tauchen ständig auf, Polen, Tschechien, Bulgarien und Litauen nicht weit dahinter. Gegründet wird vor Ort über einen Anwalt oder einen Gründungsdienstleister — und ein paar Wochen später will der Marktplatz oder die Bank die vollständige Akte sehen.

    Wie die Akte in Ihrem Gründungsland heißt

    • Ungarn — Kft: Gründungsurkunde, Gesellschafterliste und Erklärung über die Bereitstellung des Stammkapitals, gegengezeichnet von einem ungarischen Anwalt.
    • Rumänien — SRL: der act constitutiv samt den Gesellschafterbeschlüssen und den nachfolgenden Registerunterlagen.
    • Estland — OÜ: Gründungsvertrag und Satzung, dazu der Auszug aus dem Handelsregister.
    • Lettland — SIA: der Gründungsbeschluss und die Satzung, wie beim Handelsregister eingereicht.
    • Polen — sp. z o.o.: die umowa spółki, häufig als notarielle Urkunde errichtet, mit dem KRS-Auszug.
    • Tschechien, die Slowakei, Bulgarien, Litauen und die übrigen: andere Namen, dieselben drei beweglichen Teile — der Gründungsvertrag, wem was gehört, und der Nachweis, dass das Kapital vorhanden ist.

    Welche davon übersetzt werden müssen, klärt man besser, bevor man irgendetwas bezahlt. Amazon veröffentlicht eine feste Liste der Sprachen, die seine Prüfer akzeptieren, und sie ist nicht intuitiv: Polnisch steht darauf, vereinfachtes Chinesisch ebenfalls, Ungarisch, Rumänisch, Estnisch, Lettisch, Tschechisch und Slowakisch dagegen nicht. Die Unterlagen der chinesischen Muttergesellschaft brauchen also oft gar nichts, die Akte der europäischen Tochter dagegen alles. Schicken Sie uns die Anforderung des Prüfers zusammen mit den Dokumenten, und wir sagen Ihnen vor dem Angebot, was wofür gilt.

    Eine Kombination, die uns jede Woche begegnet: eine chinesische oder türkische Gruppe, eine ungarische oder rumänische Tochter, ein Prüfer, der Englisch liest, und dazwischen ein Dienstleister, der keine der beiden anderen Sprachen spricht. Für uns ist das ein normaler Auftrag, keine Ausnahme.

    Die Unterlagen, die mitreisen

    Die Urkunde kommt selten allein. Das sind die Papiere, die sie begleiten — meist in derselben Sprache und mit derselben Beglaubigung verlangt.

    Ein verlässlicher Partner für Ihre Amazon-KYC-Unterlagen

    Fast immer erreicht uns diese Arbeit auf demselben Weg. Ein Unternehmen aus China, der Türkei, den USA oder der Golfregion will in Europa verkaufen, gründet über einen örtlichen Dienstleister eine Tochter in Ungarn, Rumänien, Estland oder Lettland — und dann verlangt der Marktplatz die Akte. Der Dienstleister arbeitet in der Landessprache, der Mandant in seiner eigenen, der Prüfer liest eine dritte, und die Frist gehört keinem von ihnen.

    Genau hier kommen wir ins Spiel. Wir übersetzen amtliche Firmenunterlagen seit 1999 und wissen, woraus diese Akten bestehen: die Gegenzeichnungsklausel, die Kapitalerklärung, der Stempel am Rand, den alle übersehen. Ihr Anwalt oder Ihr Gründungsdienstleister kann uns die Unterlagen direkt schicken, wenn das einfacher ist — wir halten Sie in Kopie, und nichts muss zweimal erklärt werden.

    Sagen Sie uns genau, was die Gegenseite verlangt hat, und wir richten uns danach. Eine beglaubigte Übersetzung mit unserem Firmenstempel und unterzeichneter Echtheitsbescheinigung deckt die meisten Uploads bei Marktplätzen und Banken ab. Verlangt ein Land einen von seinen eigenen Behörden bestellten vereidigten Übersetzer — Spanien ist der häufigste Fall, Deutschland der nächste —, dann haben wir sie, und wir sagen Ihnen klar, was Ihre Akte braucht, statt Ihnen vorsorglich das Teurere zu verkaufen.

    Was Sie in Wahrheit kaufen, ist, dass daraus nie Ihr Problem wird. Ein Konto, das offen bleibt, eine Bank, die aufhört nachzufragen, eine Akte, die niemand zurückschickt. Ein Geschäft sollte nicht stillstehen, weil ein Dokument in der falschen Sprache war.

    Gerne für Sie da,

    Gabriel Brunner, Gründer

    Vom Scan bis zum Upload

    1. 1

      Schicken Sie die Akte so, wie Sie sie haben

      Handyfotos und Registerscans genügen. Haben Sie die Anforderung von Amazon, der Bank oder dem Notar, schicken Sie sie mit: Ihr Wortlaut verrät uns, welche Beglaubigung erwartet wird.

    2. 2

      Wir sagen Ihnen, was wirklich beglaubigt werden muss

      Nicht jede Seite einer Gründungsakte muss übersetzt werden, und nicht jede Übersetzung braucht dieselbe Beglaubigung. Wir trennen beides, bevor Sie sich zu irgendetwas verpflichten.

    3. 3

      Ein Festpreis für den gesamten Satz

      Für das ganze Bündel, nicht pro überraschender Seite. Nennen Sie uns die Frist, und wir bestätigen sie vor Ihrer Freigabe.

    4. 4

      Fertig zum Hochladen geliefert

      Jede Übersetzung zusammen mit ihrem Original, Stempel und Unterschriften erfasst, Echtheitsbescheinigung beigefügt. Digital zum Hochladen und auf Papier, wo ein Register darauf besteht.

    Häufige Fragen

    Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen!
    Will Amazon eine beglaubigte oder eine notarielle Übersetzung?
    Amazons veröffentlichte Anforderung lautet: eine notariell beglaubigte Übersetzung in eine der akzeptierten Sprachen, eingereicht zusammen mit dem Originaldokument. Banken, Register und Gerichte verlangen anderes — eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Bescheinigung des Übersetzers oder eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer. Schicken Sie uns den genauen Wortlaut, den Sie erhalten haben, und wir sagen Ihnen vor jeder Zahlung, was Ihre Akte braucht.
    Meine ungarische Urkunde ist bereits zweisprachig. Brauche ich trotzdem eine Übersetzung?
    Oft nicht — und das sagen wir Ihnen auch. Ungarische Urkunden werden häufig zweispaltig auf Ungarisch und Englisch errichtet, und wenn die englische Spalte vollständig ist und Stempel wie Gegenzeichnung mit abdeckt, kann das alles sein, was der Prüfer braucht. Schicken Sie sie uns, wir sehen sie uns vor dem Angebot an. Was dann meist noch fehlt, sind Gesellschafterliste oder Kapitalerklärung — die liegen oft nur auf Ungarisch vor.
    Kann mein Anwalt oder Dienstleister direkt mit Ihnen abwickeln?
    Ja, und meist geht es so schneller. Dienstleister aus Budapest, Bukarest, Tallinn und Riga schicken uns regelmäßig Akten im Auftrag ihrer Mandanten. Wir arbeiten mit demjenigen, der die Frist führt, und halten den anderen in Kopie — die Unterlagen müssen nicht durch ein drittes Postfach wandern.
    Der Scan ist voller Stempel und Handschrift. Ist das ein Problem?
    Nein. Das ist der Normalzustand dieser Dokumente und genau der Teil, den wir beherrschen. Jeder Stempel und jeder handschriftliche Zusatz wird an seiner Position in der Übersetzung wiedergegeben. Das Einzige, was wir nicht tun, ist raten: Ist ein Wort oder eine Zahl wirklich nicht lesbar, wird sie als unleserlich gekennzeichnet, und wir sagen Ihnen Bescheid, damit Sie bei Bedarf eine sauberere Kopie anfordern können.
    Welche Sprachen decken Sie bei Gründungsunterlagen ab?
    Ungarisch, Rumänisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch, Polnisch, Tschechisch, Slowakisch, Bulgarisch, Chinesisch, Türkisch, Spanisch, Deutsch und weitere — ins Englische oder in eine andere akzeptierte Sprache. Ist Ihre Kombination ungewöhnlich, fragen Sie: Die Antwort lautet meist ja.
    Machen Sie auch vereidigte Übersetzungen für Spanien und Deutschland?
    Ja. Verlangt das Empfängerland einen von seinen eigenen Behörden bestellten Übersetzer, arbeiten wir mit vereidigten und gerichtlich beeidigten Übersetzern in diesen Ländern. Das ist mehr, als ein Marktplatz-Upload verlangt, deshalb empfehlen wir es nur, wo es wirklich gebraucht wird.
    Was kostet das, und wie schnell geht es?
    Ein Festpreis für die gesamte Akte, nach Sprachkombination und Umfang statt nach Einzelseite. Gründungsakten sind kurz, und eine stockende Eintragung oder ein gesperrtes Konto behandeln wir als dringend. Schicken Sie die Scans, nennen Sie die Frist, und Sie haben beide Antworten noch am selben Tag — unverbindlich.

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