Patente übersetzen
wo der Anspruch zählt
Der Schutz steckt in den Ansprüchen. Wird einer eine Spur weiter oder eine Spur enger formuliert als im Original, deckt das Patent etwas anderes ab als vorher. Deshalb behandeln wir Anspruchssprache als das, was sie ist: ein juristischer Text und keine Prosa, die man verbessert.
- Ansprüche konservativ übersetzt
- Ein Begriff, eine Entsprechung, immer dieselbe
- Beschreibung, Zusammenfassung, Stand der Technik
- Marken und Unterlagen für Schutzrechtsstreits
- Vollständig geprüft von einem zweiten Linguisten
Sofortiger Kostenvoranschlag
Schicken Sie uns die Anmeldung, den Anspruchssatz oder was immer vorliegt. Sie bekommen einen Festpreis und einen Termin, den Sie zusagen, bevor wir anfangen.
Angekommen!
Unser Team meldet sich in Kürze bei Ihnen.
- Patentübersetzer, keine Generalisten
- Angebot am selben Tag
- Vertraulich — Geheimhaltungsvereinbarung auf Wunsch
Der Anspruch ist das Produkt
Ein Patent schützt das, was seine Ansprüche sagen. Nicht mehr und nicht weniger. Geht ein Anspruch in eine andere Sprache, beschreibt der Übersetzer nicht die Erfindung — er zieht die Grenze noch einmal. Ein Begriff, der etwas weiter gefasst ist als das Original, beansprucht Boden, den der Inhaber nie hatte; ein etwas engerer gibt Boden her. Beides sind juristische Probleme, und beides sieht auf dem Papier nicht nach einem Fehler aus.
Konservativ und konsistent
Wir halten die Anspruchssprache dicht am Original und lassen sie danach in Ruhe. Ein Begriff bekommt genau eine Entsprechung: in jedem Anspruch, in der Beschreibung, die ihn trägt, und in jedem Mitglied der Familie, das sich als dieselbe Erfindung lesen muss. Ist das Original bewusst weit oder bewusst unscharf, bleibt die Übersetzung es auch. Das glattzuziehen steht uns nicht zu.
Die Terminologie steht in der Akte
Das richtige Wort ist meistens längst entschieden: durch die Beschreibung, durch frühere Anmeldungen derselben Familie, durch den in der Akte zitierten Stand der Technik. Daraus arbeiten wir, bevor wir aus einem Wörterbuch arbeiten. Und wenn sich das Original widerspricht — bei langen Anmeldungen kommt das vor —, fragen wir nach, statt still die Lesart zu wählen, die uns besser gefällt.
Nicht jedes Dokument in einem Portfolio braucht dieselbe Behandlung. Eine Anmeldung, die eingereicht wird, ein Lizenzvertrag und das Patent eines Wettbewerbers, das Sie lesen müssen, um zu entscheiden, was Sie damit tun — das sind verschiedene Aufträge, und sie werden verschieden kalkuliert. Sagen Sie uns, welcher davon es ist.
Patent- und Markendokumente
Steht Ihres nicht in der Liste, schicken Sie es trotzdem — die Liste ist das Übliche, keine Grenze.
Was wir tun — und was nicht
Damit es niemand raten muss: Wir übersetzen die Dokumente. Wir sind keine Patentanwälte. Wir melden nichts für Sie an, wir führen keine Erteilungsverfahren, und wir sagen Ihnen nicht, ob etwas patentfähig ist oder ob jemand Ihr Schutzrecht verletzt. Das gehört Ihrem Anwalt, und genau dafür haben Sie ihn.
Was wir mitbringen: einen Übersetzer, der die Technik wirklich liest — eine Mechanik, ein chemisches Verfahren, ein Medizinprodukt —, einen zweiten Linguisten, der jede Zeile gegen das Original prüft, und eine Terminologie, die sich nicht bewegt: nicht zwischen Ansprüchen, nicht zwischen Familienmitgliedern und nicht über die Jahre, die ein Patent bis zur Reife braucht. Haben Sie ein Kanzleiglossar, schicken Sie es, dann folgen wir ihm, auch dort, wo wir selbst anders entschieden hätten. Haben Sie keines, bauen wir eines nebenher auf und geben es Ihnen.
Und falls etwas hereinkommt, dem wir nicht gerecht werden können — ein Gebiet, für das wir den passenden Übersetzer nicht haben —, hören Sie das, bevor Sie sich festlegen, und nicht danach.
Gerne für Sie da,
Gabriel Brunner, Gründer
